ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Zur Erleninsel

Zur Erleninsel, Schwarze Ecke 6, 03096 Burg (Spreewald)

Lieber Gast!
Wir freuen uns Sie auf unserem Wasserwanderrastplatz begrüßen zu können. Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln.
 
1. Reservierungsbedingungen
Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, indem wir Ihre telefonische (formlos) oder schriftliche (formlos) Buchung annehmen und Sie hierüber durch Rückruf informieren.
Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben der für den Aufenthaltszeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Reservierungen sind wegen der begrenzten Anzahl an Zeltstellplätzen empfehlenswert.

2. An- und Abreise
Der gebuchte Stellplatz steht Ihnen am Anreisetag zur Verfügung und ist am Abreisetag bis spätestens 12.00 Uhr ordentlich beräumt zu verlassen. Sollte sich Ihre Ankunft wesentlich verzögern, verständigen Sie uns bitte. Erfolgt keine Benachrichtigung, können wir den Standplatz nur bis zu dem für diesen Wochentag gültigen spätesten Anreisezeitpunkt des vereinbarten Anreisetages freihalten und müssen ihn dann entschädigungslos anderweitig vergeben. Bei eigener, oder durch Platzverweis vorzeitiger Abreise wird die komplette Gebühr erhoben. Sofern nicht anders vereinbart, gilt von Ostern bis Oktober Beginn der Mietdauer am Anreisetag Freitag 15:30 Uhr - 21:00 Uhr am Anreisetag Samstag 9:00 Uhr - 21.00 Uhr und am Anreisetag Sontag und Feiertage 9:00 Uhr - 19:00 Uhr.
Der angemietete Zeltstellplatz ist am Abreisetag sauber zu verlassen. Der Müll ist selbstverständlich in den vor Ort befindlichen Mülltonnen zu entsorgen.

3. Leistungen & Preise
Wenn keine, von uns auch bestätigten Sonderangebote vorliegen, gilt die jährlich gültige Preisliste.

Im Mietpreis sind inbegriffen:
Der Zeltstellplatz, Warm- und Kaltwasser, Strom und Autoparkplatz im Bereich des Zeltplatzes.

Im Mietpreis sind nicht inbegriffen:
Die von den Gemeinden erhobene Kurtaxe ist nicht inbegriffen. Die Gemeinde Burg (Spreewald) erhebt ab 01.01.2015 für Übernachtungen von Urlaubs- und Kurgästen eine Kurtaxe in Höhe von 2,00 Euro pro Person und Nacht, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind vom Kurbeitrag befreit. Diese werden am ersten Tag des Aufenthalts vom Vermieter gegen Aushändigung der Kurkarte, die Ermäßigungen bei Veranstaltungen und Eintrittsgeldern ermöglicht, im Auftrage der Gemeinde Burg eingefordert.

Zusätzliche Leistungen, die Sie während Ihres Aufenthaltes in Anspruch nehmen (Ausleihen Paddelboot, Kahnfahrten) werden beim Vermieter in bar bezahlt.

4. Haftung
Die Zeltplatzegäste haften nur für Schäden, die sie selbst verursacht haben und die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Eine Haftung für abgestellte Fahrzeuge wird von uns nicht übernommen.
Bei Schäden ist der Vermieter oder eine andere hierfür benannte Person sofort zu benachrichtigen.
Wird am Abreisetag nicht der Müll entsorgt, oder der Zeltplatz nicht bis 12.00 Uhr geräumt, berechnet der Vermieter einen halben Übernachtungspreis zum jeweils gültigen Preis des Zeltplatzes nachträglich.

5. Allgemeines / Ausstattung
Bei den Gemeinschaftsräumen handelt es sich um Nichtraucherräume, daher darf nur im Freien geraucht werden, wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Der Umgang mit offenem Feuer ist nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen bis Waldbrandwarnstufe 2 gestattet. Die Feuerstelle darf nie unbewacht bleiben und ist bei verlassen sorgfältig zu löschen.

6. Hausrecht
Die Zeltplatzleitung hat das Hausrecht. Ihren Anordnungen ist in jedem Fall sofort Folge zu leisten. Sie ist auch berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern (auch wenn eine vorherige Anmeldung vorliegt) oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen gegen die Zeltplatzordnung oder im Interesse der Zeltplatzgäste erforderlich erscheint.
Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Gruppenleiters mit amtlichem Ausweis zelten. Bei Kindern bzw. Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren genügt die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.

7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

8. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Wasserwanderrastplatzes.
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Cottbus.




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